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Steuerberater für Lohn- und Gehaltsabrechnung für alle Branchen, insbesondere aber auch im BaugewerbeOliver A. Horn

Sie benötigen für Ihre Mitarbeiter verlässliche und korrekte Lohn- und Gehaltsabrechnungen inklusive alle damit verbunden Meldungen? Oder Sie sind im Baugewerbe tätig und benötigen Hilfe im Bereich dieser speziellen Baulohnabrechnungen?

Dann sind Sie bei uns gut aufgehoben. Die Lohn- oder Gehaltsabrechnung im Allgemeinen zu erstellen ist keine einfache Aufgabe, zudem insbesondere im Bereich des Baulohns. Da sich die sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Regelungen ständig ändern und sich die Anforderungen an die Abrechnungen damit erhöhen, sollten Sie sich an unsere erfahrene Kanzlei wenden. Wir übernehmen diese Tätigkeit gerne für Sie.

Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen

Wir sind immer auf dem aktuellsten Stand der gesetzlichen Änderungen und Vorschriften. Lassen Sie sich also von unserem Fachwissen unterstützen. Mit uns haben Sie nicht nur einen Steuerberater an Ihrer Seite, sondern einen Partner, der Sie und Ihr Unternehmen kennt und begleitet.

Unsere Leistungen im Bereich Lohn- und Gehaltsabrechnungen (insbesondere auch Baulohn):

  • Laufende monatliche Abrechnungen
  • Abrechnungen im Bereich Bauwesen (Baulohn)
  • Meldewesen (Lohnsteuer, Sozialkassen und Sozialversicherung)
  • Statistische Auswertungen aller Art

Unterstützung bei der Lohnabrechnung im Baugewerbe – deutschlandweit

Auf dem Bau herrschen eigene Regeln – das gilt auch für die Lohnabrechnung. Die korrekte Abrechnung von Baulöhnen gehört zu den umfangreichsten und schwierigsten Lohnabrechnungsarten. Beständige Änderungen im Tarifrecht sowie im Steuer- und Sozialversicherungsrecht sorgen dafür, dass der Steuerberater, der diese Baulohnabrechnungen erstellt, hohen Ansprüchen gerecht werden muss.

Neben den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen müssen auch Vorschriften des Sozialgesetzbuchs III (SGB III) sowie das Tarifrecht der Bauwirtschaft berücksichtigt werden. Wichtig ist auch die Beachtung unterschiedlicher Tarife und Zusatzkassen, Saisonkurzarbeitergeld und mehr.

Als Steuerberater besitzen wir das nötige Fachwissen, wenn es um den Bereich des Baulohns geht. Zudem übernehmen wir alle Abrechnungen rund um den Baulohn. Geben Sie die umfangreichen Abrechnungen für den Baulohn in professionelle Hände – unsere Kanzlei sorgt dafür, dass alle Unterlagen immer korrekt geführt sind und Sie Rechtssicherheit haben.

Für weitere Informationen oder falls Sie Fragen haben, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder rufen Sie uns zu den Geschäftszeiten an: 06041 - 96 99 0.

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